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Der Betriebsleiter 6/2018

Der Betriebsleiter 6/2018

ARBEITSSICHERHEIT I

ARBEITSSICHERHEIT I SPECIAL Sicher im Lärm arbeiten Gehörschutz: Das sollten Unternehmen zur neuen PSA-Verordnung wissen Lärm zählt zu den größten Gesundheitsgefahren und gilt als häufigste Ursache für Berufserkrankungen in Deutschland. Mit der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist schädlicher Lärm offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt. Hier erfahren Sie, was das für Arbeitgeber bedeutet. Immer noch kommt es vor, dass Lärm am Arbeitsplatz unterschätzt und nicht als schädlich beachtet wird. Die neue Verordnung soll damit Schluss machen. Erstmals wird der Gehörschutz in dieselbe Risiko-Kategorie eingestuft wie etwa der Atemschutz oder eine Absturzsicherung. Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachleute in Unternehmen bedeutet das: Sie haben Mitarbeiter in lärmbelasteten Bereichen mit einem geeigneten und zugelassenen Gehörschutz auszustatten. Darüber hinaus ist das korrekte Tragen der PSA mindestens einmal jährlich zu schulen und zu trainieren. Persönlichen Dämmwert für jeden Mitarbeiter kennen Die gute Nachricht: Lärmbedingter Hörverlust ist zu 100 Prozent vermeidbar. Zumindest wenn das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz konsequent gefördert und auch eingefordert wird. Ebenso entscheidend ist es allerdings, das richtige Produkt zu wählen – und es korrekt einzusetzen. Erfahrungswerte aus der Praxis zeigen jedoch, dass etwa bei jedem dritten Träger von Gehörschutzstöpseln gar nicht die gewünschte Dämmung erreicht wird. Entweder sitzen die Stöpsel nicht richtig oder werden unsachgemäß verwendet. Jeder Mitarbeiter und jedes Ohr ist nun einmal anders. Daher ist es unerlässlich, den persönlichen Dämmwert (PAR) jedes Mitarbeiters zu kennen. Der Wert lässt sich beispielsweise durch das 3M E-A-Rfit Dual- Ear Validation System einfach und exakt ermitteln. Hierbei werden beide Ohren gleichzeitig zeitsparend geprüft. Die nahtlose Softwareintegration sorgt dafür, dass direkt nach Abschluss des Testes eine schrift- liche Auswertung und Dokumentation vorliegt – ideal auch für kommende Audits. Da die Ergebnisse protokolliert und gespeichert werden, haben der Arbeitsmediziner oder die Sicherheitsfachkraft auch später jederzeit Zugriff auf die Daten. Erst mit der Messung des individuellen Dämmwertes kann der passende Gehörschutz ausgewählt werden, der wirklich dicht sitzt. Zusätzliche Tragetipps runden die Schulung ab, damit die PSA im laufenden Arbeitsalltag tatsächlich ihren Zweck erfüllen und Lärmbelastungen wirksam ausschließen kann. Eine Wiederholung der Schulung ist einmal jährlich vorgeschrieben, für neue Mitarbeiter sollte selbstverständlich zeitnah eine Einweisung erfolgen. Unternehmen, die diese Punkte beachten, haben bereits den Großteil ihrer Pflichten erfüllt. Denn insbesondere die Unterweisung der Beschäftigten stellt eine wichtige Anforderung der neuen PSA-Verordnung dar. Stichtag im Jahr 2019 Zur Neuregelung der PSA-Verordnung und insbesondere zum Stichtag im Jahr 2019 sind in der Praxis oft noch viele Fragen offen. Ein wichtiger Punkt vorab: Vorhandene PSA-Produkte, somit auch Gehörschutzprodukte, die der bisherigen PSA-Richtlinie entsprechen, dürfen zeitlich unbegrenzt verkauft und somit unbedenklich im Unternehmen weiter genutzt werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die PSA auf den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitsplatz abgestimmt ist. In Zukunft, das heißt ab dem 21. April 2019, dürfen Hersteller nur noch Produkte, die die neue PSA-Verordnung erfüllen, in Verkehr bringen. 3M hat schon frühzeitig mit der Umstellung begonnen. Eine Reihe von Produkten ist bereits zertifiziert, die weiteren folgen rechtzeitig bis zum Stichtag im April 2019. Die Hersteller von PSA-Produkten, wie z. B. Gehörschutzprodukten, haben somit noch strengere und kontinuierliche Verfahren zur Qualitätssicherung zu erfüllen. www.3Marbeitsschutz.de Im Fokus Sicherheit Effizienz Nachhaltigkeit Fakten auf einen Blick n Bis zum 20. April 2019 dürfen Hersteller Gehörschutzprodukte sowohl nach der alten Richtlinie als auch nach neuer Verordnung in Verkehr bringen. n Ab dem 21. April 2019 dürfen Hersteller nur noch Gehörschutzprodukte nach neuer PSA-Verordnung in Verkehr bringen. n PSA nach bisheriger Richtlinie können zeitlich unbegrenzt verkauft und im Unternehmen weiter genutzt werden. n Unternehmen mit lärmbelasteten Arbeitsplätzen sind mindestens einmal jährlich zu Schulungen verpflichtet. n Jeder Gehörschutz ist nur so gut wie die individuelle Anpassung. Dazu kann der persönliche Dämmwert beispielsweise mit dem 3M E-A-Rfit Dual-Ear-Validation-System ermittelt werden. 40 Der Betriebsleiter 6/2018

SPECIAL I ARBEITSSICHERHEIT Gefahrstofflagerung wird smart Alles wird smart, auch die Gefahrstofflagerung. Mit einer neuen App erweitert Denios sein Leistungsportfolio und geht den Schritt in die neue Generation der Gefahrstofflagerung. Condition Monitoring, Maintenance, Warehouse Management, aktuelle Dokumentationen und weitere Services stehen dem Anwender mit Denios connect zur Verfügung. Moderne Sensorik stellt eine Vielzahl an Daten zur Verfügung, mit deren Hilfe sich das Lager extern überwachen lässt. Diese Technologie gehört bereits zum Ausstattungsniveau eines Denios-Gefahrstofflagers. Neu ist hingegen die Nutzung der Sensordaten für maßgeschneiderte Services und Dienstleistungen. Hierfür müssen die Produktdaten mit bereits vorhandenem Wissen über den Kunden angereichert werden. In der Denios Cloud laufen die gesammelten Daten der Gefahrstofflager mit Kundendaten, Konfigurationsdaten der Raumsysteme beim Kunden sowie dem Denios-Expertenwissen zu gesetzlichen Vorgaben und Betreiberpflichten zusammen. Mit Hilfe dieser Daten ist Denios in der Lage, individuelle Dienstleistungen anbieten zu können. Unter anderem Predictive Maintenance: Der Kunde sieht auf einem 3D-Modell, welche Komponenten seines Produktes als nächstes zur Wartung anstehen. Aktiv werden muss er nicht, denn Denios kommt frühzeitig auf seine Kunden zu, um die bevorstehenden Wartungen vornehmen zu können. Alle das Produkt betreffenden Anleitungen und Dokumentationen stellt Denios ebenfalls über die neue App zur Verfügung. www.denios.de Leitern mit Rutschhemmung Die rutschhemmenden Trittauflagen „clip-step“ und „clip-step R13“ der Günzburger Steigtechnik sorgen für optimierte Rutschhemmung, sicheren Tritt und komfortablen Stand auf der Leiter. Mit der rutschhemmenden Trittauflage „clip-step R13“ bietet der Hersteller den hohen R13-Standard serienmäßig für Stufenstehleitern und als Nachrüstsatz an. Und auch die rutschhemmende Trittauflage „SprossenSafe R13“ für Sprossenleitern ist für den Einsatz in rutschgefährdeten Arbeitsbereichen nach der Bewertungsgruppe R13 zertifiziert. Gerade auch in nassen, schmutzigen und ölverschmierten Arbeitsbereichen sorgt die Günzburger Steigtechnik mit „clip-step R13“ und SprossenSafe R13 für Sicherheit auf der Leiter. Das R13-Konzept hat das Unternehmen auch auf seine Arbeitspodeste ausgeweitet. www.steigtechnik.de PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG – JETZT NEU BEI DER HOFFMANN GROUP. Mit der richtigen Ausrüstung kann man volle Power geben. Das wissen wir durch unsere fast 100 Jahre Erfahrung als Werkzeugspezialist. Jetzt setzen wir unsere ganze Expertise ein, um Ihr Unternehmen zu einem der sichersten Orte der Welt zu machen. Denn Menschen schützen heißt Projekte sichern. www.hoffmann-group.com/company/psa-brand

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