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Der Betriebsleiter 10/2016

Der Betriebsleiter 10/2016

PERSÖNLICHE

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG I SPECIAL Neuer Staubgrenzwert TRGS 504 zur Unterstützung der Schutzmaßnahmen veröffentlicht Im Interesse der Arbeitnehmergesundheit wurde Anfang 2014 in der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe TRGS 900 der Allgemeine Staubgrenzwert von 3 auf 1,25 mg/m³Luft gesenkt. Unter bestimmten Bedingungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2018. Mit Unterstützung der Ende Juli erschienenen TRGS 504 können Betriebe sich fit machen für den neuen Grenzwert. Essenziell wichtig dabei: Beachtung der Voraussetzungen für die Übergangsfrist und die richtige Schutzausrüstung. Welche Auswirkungen haben Gefahrstoffe auf die Gesundheit von Arbeitnehmern? Seit etwa 40 Jahren gibt es in Deutschland zu dieser Frage wissenschaftlich belegte Studien und Daten aus dem Bereich der Arbeitsmedizin und der Toxikologie, die vom Gesetzgeber in Richtlinien umgesetzt werden. Der zuständige Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) überprüft die Grenzwerte regelmäßig und passt sie dem Stand von Wissenschaft und Technik an. ASGW kontinuierlich herabgesetzt Je weiter sich die technischen Möglichkeiten entwickelt haben, desto mehr konnte die Exposition durch Schadstoffe für den einzelnen Beschäftigten reduziert werden. Grenzwerte haben sich auch deshalb im Laufe der Jahre erheblich verringert. Galt bis 2001 etwa noch der Allgemeine Staubgrenzwert (AS- GW) von 6 mg/m³ für die alveolengängigen sogenannten A-Stäube, so wurde dieser Wert inzwischen schrittweise reduziert, zunächst auf 3 mg/m³ und 2014 dann auf 1,25 mg/m³. Wo dieser ehrgeizige Wert nicht aus dem Stand erreicht werden kann, greift eine an mehrere Voraussetzungen geknüpfte Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2018. Unterstützend wurde am 29. Juli 2016 die neue TRGS 504 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie formuliert Schutzmaßnahmen und gibt unter anderem eine Anleitung für branchen- bzw. tätigkeitsspezifische Hilfestellungen für die Übergangszeit. Umsetzung sicherstellen Für die Gesundheit am Arbeitsplatz ist der neue ASGW ein Gewinn, allerdings muss auch die Umsetzung in der Praxis geregelt und überwacht werden. Das körperliche Wohlergehen der Arbeitnehmer lässt sich nun einmal nicht verordnen, sondern kann nur durch gezielte Maßnahmen gewährleistet werden. Alle Arbeitsstätten, Anlagen und Betriebsmittel müssen spätestens zum Ende der Übergangsfrist technisch den neuen Grenzwert einhalten können. Voraussetzungen sind unter anderem die Überprüfung der im Betrieb vorliegenden Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren sowie ein Maßnahmenplan mit branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen. Staubbelastete Arbeitsplätze müssen also erneut unter dem Aspekt der Schadstoffe überprüft werden. Möglicherweise erfordert der neue ASGW höhere Schutzmaßnahmen als bisher. Oder Atemschutz könnte auch in Bereichen notwendig werden, wo bisher noch keiner getragen werden musste. Neuester technischer Stand Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Arbeitnehmer spielt also, wie auch in der TRGS 504 ausgeführt, eine wichtige Rolle. 3M, einer der weltweit führenden PSA-Hersteller, begleitet unter anderem die Entwicklung der Richtlinien seit vielen Jahren und bietet ein breites Portfolio von Produkten an, die den aktuellen Anforderungen und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Mit vertiefenden Informationen aus erster Hand trägt das Unternehmen außerdem zur Wissensvermittlung rund um die PSA bei, etwa mit Beratungen und Schulungen zum richtigen Tragen der Atemschutz-Produkte, mit Anwender- Veranstaltungen im unternehmenseigenen Informations- und Trainingscenter in Neuss und mit Aktionen zur Motivation der Beschäftigten. Schutzmaßnahmen anpassen Vor dem Hintergrund der neuen Gefährdungsbeurteilung und dem neuen Arbeitsplatzgrenzwert steht also die Wahl der richtigen Atemschutzmaske an vielen Arbeitsplätzen erneut an. Das kann in der Praxis beispielsweise bedeuten: Am Arbeitsplatz eines Beschäftigten in der Metallindustrie beträgt die Staubbelastung 15 mg/m³ (alveolengängiger Staub). Bisher verwendet der Mitarbeiter eine Atemschutzmaske der Schutzstufe FFP2, deren Nutzung bis zum 10-fachen des alten Grenzwertes zulässig war (3 mg/m³ x 10 = 30 mg/m³). Mit dem neuen Grenzwert von 1,25 mg/m³ ist eine Maske dieser Schutzstufe nicht mehr zulässig, denn damit würde der Grenzwert 40 Der Betriebsleiter 10/2016

PSA zum Schutz vor Partikeln Besonders geeignet für den Schutz vor A-Stäuben sind zum Beispiel Einweg-Partikelmasken. Sie nutzen elektrostatisch geladene Vliesfasern, um Partikel im Filtermedium festzusetzen. Wenn das Atmen schwerer wird, wenn die Maske verschmutzt oder beschädigt ist bzw. am Ende des Arbeitstags wird sie ausgetauscht. Die Partikelmasken decken alle drei Schutzstufen ab und gestatten Belastungen bis zum 30-fachen des jeweiligen Grenzwertes. Ein weiteres Produktprogramm umfasst Halb- und Vollmasken zum Schutz vor Gasen, Dämpfen und Partikeln. Nicht in jeder staubbelasteten Umgebung reichen jedoch Halbmasken aus. Speziell für „harte“ Arbeitsumgebungen bietet 3M ein breites Gebläse- und Druckluft-Atemschutzprogramm. Gebläsesysteme bestehen aus einem Kopfteil, einem batteriebetriebenen Gebläse und einem oder mehreren Filtern, die aus der Umgebungsluft feste und/oder gasförmige Schadstoffe herausfiltern. Sie sind von der Umgebungsluft abhängig. Anders die Druckluftsysteme, die unabhängig von der Umgebungsluft sauberes Atmen ermöglichen: Bei ihnen ist statt der Gebläseeinheit ein Kompressor integriert. Über einen speziellen Druckluftregler lässt sich der Luftstrom zum Kopfteil individuell einstellen. Diese Lösungen gelten auch laut Arbeitsmedizinischer Regel 14.2 nicht grundsätzlich als belastender Atemschutz. SCHUTZSYSTEME NDIVIDUELLE SCHUTZEINRICHTUNGEN SIND EINE HÄUFIGE ANWENDUNG DES UMFASSENDEN MINITEC PROFILSYSTEMS. 01-04 Partikel- und Atemschutzmasken sowie Gebläsegeräte neuester Generation bieten zuverlässigen Schutz vor luftgetragenen Schadstoffen in Abhängigkeit von der Schutzstufe um mehr als das 10-fache überschritten. FFP2-Masken wären in diesem Beispiel noch bis 12,5 mg/m³ einsetzbar (1,25 mg/ m³ x 10 = 12,5 mg/m³). Um einen adäquaten Schutz nach dem neuen Grenzwert zu erreichen, benötigt der Mitarbeiter nun eine Atemschutzmaske der Schutzstufe FFP3, die einen Bereich bis zum 30-fachen des Grenzwerts abdeckt. Übergangsphase nutzen Soweit es nicht schon geschehen ist, sollten Betriebe mit hoher Staubbelastung die Übergangsphase für eine zukunftssichere Prüfung der jeweiligen Arbeitsplätze auf Basis der TRGS 504 nutzen. Sich rechtzeitig auf den neuen Grenzwert einzustellen, ist ratsam – um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, aber letztlich und vor allem im Interesse der Beschäftigten. www.3M.de Im Fokus Sicherheit Effizienz Nachhaltigkeit Stand 5020 Halle 5 MiniTec GmbH & Co. KG MiniTec Allee 1 66901 Schönenberg-Kbg. Telefon +49 (0)6373 81270 info@minitec.de www.minitec.de Der Betriebsleiter 10/2016 41 MiniTec.indd 1 05.09.2016 08:59:37

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